§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
- Der Verein führt den Namen “Kapitel Immo Mattsee“ und hat seinen Sitz in Mattsee.
- Sein Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das Gebiet der Marktgemeinde Mattsee. Das Rechnungsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
- Funktionsbezeichnungen in diesen Statuten verstehen sich in allen geschlechtlichen Formen.
§ 2: Zweck
- Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf Gewinn gerichtet.
- Der Verein verfolgt nach seinen Statuten ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist daher ein gemeinnütziger Verein im Sinne der geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen (§§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung – BAO).
- Der Verein bezweckt mit seiner Tätigkeit gemeinschaftliches, nachhaltiges Wirtschaften zu ermöglichen. Dieser gemeinnützige Zweck beruht auf der Ansicht, dass alle Menschen heute und in zukünftigen Generationen den gleichen Anspruch auf Lebensqualität und Ressourcennutzung haben. Aus diesem Verständnis heraus soll eine neue Form des Wirtschaften, des Umgangs mit sich selbst und des Miteinanders mit gelebtem Respekt gegenüber Mensch, Natur und Umwelt wachsen.
§ 3: Mittel zur Errichtung des Vereinszwecks
- Der Zweck des Vereins soll durch folgende ideelle Mittel erreicht werden:
- Erwerb der Liegenschaft des im Ortszentrum befindlichen Kapitelwirt in 5163 Mattsee.
- Die Entwicklung, Umsetzung und Pflege von auf Soziokratischen Grundsätzen beruhenden Organisations- und Kommunikationsstrukturen, welche die Handlungsfähigkeit der Gemeinschaft gewährleisten. Die Entscheidungen innerhalb des Gesellschaftsprojektes werden durch Soziokratische Kreisorganistions Methoden getroffen.
- Bereitstellen von Räumlichkeiten und Infrastruktur.
- Ausbau und Erhalt der Liegenschaft als Gesellschaftsort.
- Der Zweck des Vereins soll durch folgende materielle Mittel erreicht werden:
- Subventionen und Zuwendungen der öffentlichen Hand
- Unterstützung durch Privatpersonen, Unternehmungen und Sponsoren
- Spenden, Sammlungen, Bausteinaktionen, Flohmärkte
- Vermächtnisse, Schenkungen
- Werbeeinnahmen
- Einlagen durch die Mitglieder
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
- Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Vermietung und Verpachtung von Räumlichkeiten
- sonst. Zuwendungen
- Der Verein kann, soweit die materiellen Mittel und der Vereinszweck dies zulassen, Angestellte haben und sich überhaupt Dritter bedienen, um den Zweck zu erfüllen. Auch an Vereinsmitglieder, darin eingeschlossen Vereinsfunktionäre, kann Entgelt bezahlt werden, sofern dies auf Tätigkeiten bezogen ist, die über die Vereinstätigkeiten im engsten Sinn hinausgehen; derartiges Entgelt hat einem Drittvergleich standzuhalten.
Die vollständigen Statuten des Vereins als PDF